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1 Fahrtermin à 45 Minuten
Fahrlehrer nach Wahl
exkl. All-Risk-Deckung / Administrationspauschale von
Fr. 150.– (einmalig)
1 Fahrtermin à 60 Minuten
Fahrlehrer nach Wahl
exkl. All-Risk-Deckung / Administrationspauschale von
Fr. 150.– (einmalig)
1 Fahrtermin à 90 Minuten
Fahrlehrer nach Wahl
exkl. All-Risk-Deckung / Administrationspauschale von
Fr. 150.– (einmalig)
4 Fahrtermine 90 min. oder
6 Fahrtermine 60 min. oder
8 Fahrtermine 45 min. Fr. 720.00
All-Risk-Deckung und Administration. Fr. 150.00
Verkehrskunde-Kurs. Fr. 150.00
1/2 Tag Mietfahrzeug (Automat oder geschaltet) inkl. Benzin, Versicherung und 50 km (Wert Fr. 70.-) kostenlos
Total: Fr. 1090.00
Rabatt: Fr. 91.00
Total Fr. 999.00
8 Fahrtermine 90 min. oder
12 Fahrtermine 60 min. oder
16 Fahrtermine 45 min.
Fr. 1440.00
All-Risk-Deckung und Administration. Fr. 150.00
Verkehrskunde-Kurs. Fr. 150.00
1/2 Tag Mietfahrzeug (Automat oder geschaltet) inkl. Benzin, Versicherung und 50 km (Wert Fr. 70.-) kostenlos
Total: Fr. 1810.00
Rabatt: Fr. 111.00
Total Fr. 1699.00
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Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.
Vergessen Sie nicht, sich frühzeitig für Fahrstunden anzumelden. Eine Kontrollprüfung kann nur einmal gemacht werden.
Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.
Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.
Die Kontrollfahrt ist mit kleinen Ausnahmen der Fahrprüfung gleichgesetzt, auch inhaltlich und der Überprüfungszeit. Es lohnt sich, Ihre Kenntnisse bei einer Fahrschule aufzufrischen.
Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten können Sie alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser Länder können Sie die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport ist eine zusätzliche Theorieprüfung abzulegen:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. Übrigens: Sie können sich auch telefonisch unter 044 845 10 00 oder per Mail auf info@fahrschulekoch.ch anmelden.
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Hier findest Du alle unsere Fahrlehrer, bei denen Du Fahrstunden für eine Kontrollfahrt buchen kannst. Bitte die Sprache beachten.