Kontrollfahrt

Wer einen Führerausweis aus einem Land besitzt, das in der Schweiz nicht anerkannt wird, muss für die Umschreibung eine Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt absolvieren. Dabei wird geprüft, ob Du die schweizerischen Verkehrsregeln sicher anwenden und ein Fahrzeug verantwortungsvoll führen kannst. Mit unserer gezielten Vorbereitung lernst Du die Anforderungen der Kontrollfahrt kennen und gewinnst die nötige Sicherheit, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Wir begleiten Dich kompetent und praxisnah auf dem Weg zu Deinem Schweizer Führerausweis.

Wurde Dir vom Arzt oder von der zuständigen Behörde eine Kontrollfahrt angeordnet, dient diese dazu, Deine Fahreignung und Dein sicheres Verhalten im Strassenverkehr zu überprüfen. Eine gezielte Vorbereitung hilft Dir, Unsicherheiten abzubauen und Dich mit den Anforderungen der Kontrollfahrt vertraut zu machen. Mit unserer professionellen Begleitung und individuellen Fahrlektionen unterstützen wir Dich dabei, Dein Können unter Beweis zu stellen und die Kontrollfahrt mit Vertrauen anzugehen.

Ausländischen Führerausweis umtauschen

Allgemeine Informationen

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Vergessen Sie nicht, sich frühzeitig für Fahrstunden anzumelden. Eine Kontrollprüfung kann nur einmal gemacht werden.

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.

Informationen für Personen aus der Ukraine

Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.

Genauer Ablauf für den Umtausch:
  • Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
  • Sehtest (direkt auf dem Formular)
  • Farbiges Passfoto (direkt auf dem Formular)
  • Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist

Informationen zur Prüfung

Die Kontrollfahrt ist mit kleinen Ausnahmen der Fahrprüfung gleichgesetzt, auch inhaltlich und der Überprüfungszeit. Es lohnt sich, Ihre Kenntnisse bei einer Fahrschule aufzufrischen.

Inhalt einer Kontrollfahrt:
  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln
  • Verhalten im Verkehr
  • vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
  • Bei allen Kontrollfahrten werden mindestens zwei Manöver geprüft.
  • Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten können Sie alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser Länder können Sie die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport ist eine zusätzliche Theorieprüfung abzulegen:

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA

Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. Übrigens: Sie können sich auch telefonisch unter 044 845 10 00 oder per Mail auf info@fahrschulekoch.ch anmelden.

Fahreignungsabklärung und medizinische Kontrollfahrt

Informationen

Bestehen Zweifel an der Fahreignung oder Fahrkompetenz einer Person, werden vom Strassenverkehrsamt Massnahmen eingeleitet.
Das kann aus diversen Gründen sein. Oft sind es medizinische Gründe, durch eine Verletzung, Krankheit oder einer Operation. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch Auffällikeiten im Strassenverkehr und über die Polizei, das Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt verlangt.
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen die Mobilität so lange wie möglich zu erhalten. Warten Sie nicht und rufen Sie an. Wir finden bestimmt die beste Lösung.


Wissenswertes

Eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Fahreignungsabklärung kann nicht wiederholt werden. Auch ein NIchterscheinen wird als negative Prüfung gewertet. Bereiten Sie sich genug früh für diese Überprüfung vor. Wir, als Fahrschule Koch, stehen Ihnen gerne für Rat und Tat bei. Unser Team ist speziell ausgebildet. Gerne beraten wir Sie und suchen die beste Lösung für ein gemeinsames Gelingen.

Informationen zur medizinischen Kontrollprüfung

Die verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Begutachtung ist mit kleinen Ausnahmen der Fahrprüfung gleichgesetzt. Die Prüfungsdauer ist in etwa 60 Minuten und es ist neben dem Verkehrsexperten immer ein(e) Verkehrsmediziner(in) oder ein(e) Verkehrpsychologe(in) dabei. Es lohnt sich, Ihre Kentnisse bei einer Fahrschule aufzufrischen.

Inhalt eine Kontrollfahrt:

- Einwandfreie Fahrzeugbedienung
- Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln
- Verhalten im Verkehr
- vorausschauende Fahrweise
- Fahren nach Wegweisern
- Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
- Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden
- Die Prüfungssprache ist deutsch

Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüssen zu dürfen. Übrigens: Sie können sich auch telefonisch unter 044 845 10 00 oder per Mail auf info@fahrschulekoch.ch anmelden.

Fahrlehrer

Hier findest Du alle unsere Fahrlehrer, bei denen Du Fahrstunden für eine Kontrollfahrt buchen kannst. Bitte die Sprache beachten.

Mario K.

Inhaber und Geschäftsführer / Fahrlehrer / Verkehrs-Instruktor Strassenverkehrsamt Zürich

  • DE / EN / FR

Beat

Inhaber und Geschäftsführer / Fahrlehrer / Verkehrs-Instruktor Strassenverkehrsamt Zürich / OMNI-Hypnosetherapeut

  • DE

Lukas

Fahrlehrer

  • DE

Timo

Fahrlehrer / Nothilfe

  • DE / EN / FR

Thomas M.

Fahrlehrer

  • DE / EN

Stefan

Fahrlehrer

  • DE

Sandro

Fahrlehrer

  • DE / IT

Mario B.

Fahrlehrer

  • DE / EN

Annina

Fahrlehrerin / Administration

  • DE / EN
Nutzen Sie den Fahrschule Koch KI-Assistenten